Geschäftsordnung
Aufgrund § 5 (1) der Satzung hat die Mitgliederversammlung von Hearts in Connection Germany - Tanzania e.V. am 26.06.2024 die folgende Geschäftsordnung beschlossen.
- Um die satzungsgemäßen Aufgaben erfüllen zu können, ist der Verein darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihren Beitragsverpflichtungen, wie in dieser Geschäftsordnung bestimmt, nachkommen.
- Die Geschäftsordnung wird per E-Mail an die bestehenden Mitglieder gesandt sowie auf der Homepage des Vereins veröffentlicht.
- Mit Beschluss durch die Mitgliederversammlung tritt die Geschäftsordnung in Kraft. Kommt es zu Änderungen der Geschäftsordnung, wird analog verfahren.
- Ab Veröffentlichung der Satzung wird diese jedem neuen Mitglied mit dem Aufnahmeantrag ausgehändigt. Sie ist Bestandteil des Aufnahmeantrags und für jedes Mitglied verbindlich.
- Die Mitgliedersammlung hat die Höhe des Jahresbeitrags in der Anlage 1 dieser Geschäftsordnung für die verschiedenen Beitragsgruppen festgelegt. Die Beitragsgruppen sind ebenfalls in der Anlage 1. Bei Eintritt in den Verein gilt ein anteiliger Jahresbeitrag von einem Viertel für jedes angefangene Quartal.
- Die Beitragssätze gelten zunächst bis zum 31.12. und danach jeweils für ein ganzes Jahr. Fasst die Mitgliederversammlung keine Änderungsbeschlüsse, verlängert sich die Gültigkeit für weitere 12 Monate. Der Vorstand kann diese Regelung bei Notwendigkeit im Ausnahmefall ändern.
- Die Beiträge sind im Voraus zum 01.12. eines Kalenderjahres per Überweisung zu entrichten.
- Ist ein Mitglied nicht in der Lage, den Beitrag zu zahlen oder nicht in voller Höhe zu zahlen, kann es einen Antrag auf Änderung der Modalitäten stellen. Der Antrag muss schriftlich gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand erfolgen. Der geschäftsführende Vorstand entscheidet über den Antrag. Er kann vom Mitglied Nachweise über die Gründe des Antrags verlangen. Der geschäftsführende Vorstand kann die Beitragszahlung stunden, den Jahresbeitrag einmalig reduzieren oder einmalig aussetzen.
- Die Mitglieder müssen Änderungen der persönlichen Daten dem Vorstand mitteilen. Entstehen dem Verein durch nicht gemeldete Daten Kosten, sind diese vom verursachenden Mitglied zu tragen.
- Der Austritt aus dem Verein ergibt sich aus § 4 (3) und ist nur zum Jahresende möglich. Der Austritt muss spätestens drei Monate vorher schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Bei Nichteinhalten der Kündigungsfrist verlängert sich die Mitgliedschaft um ein Jahr.
- Die Beiträge sind auf das Konto des Vereins zu zahlen. Die Bankverbindung lautet:
Name der Bank: Stadtsparkasse Wuppertal
BIC: WUPSDE33XXX
IBAN: DE 30 3305 0000 0000 2025 64
Verwendungszweck: [Name des Mitglieds] + Mitgliedsbeitrag für [Kalenderjahr]
- Die Mitglieder können dem Verein für den Beitragseinzug ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, das vom Mitglied jederzeit widerrufen werden kann. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln.
Anlage 1 zur Geschäftsordnung
Aufgrund § 5 (1) der Satzung hat die Mitgliederversammlung von Hearts in Connection Germany - Tanzania e.V. am 26.06.2024 die folgende Geschäftsordnung beschlossen.
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Jahresbeitrag |
Erwachsene |
40,00 € |
Partner (zwei Erwachsene) |
65,00 € |
Familien |
65,00 € |
Auszubildende, Studierende und Rentner (bei Vorlage eines gültigen Nachweises) |
20,00 € |
Firmen |
160,00 € |
Fördermitglied (ohne Stimmrecht) |
20,00 € |
Die Mitglieder erhalten bis zum 10. November vom Verein eine Rechnung über den fälligen Jahresbeitrag. Die Rechnung wird elektronisch zugestellt.
Die Beiträge müssen fristgerecht zum 01.12. unter Angabe des Verwendungszwecks „[Name des Mitglieds] + Mitgliedsbeitrag [Kalenderjahr]“ auf das in der Rechnung angegebene Vereinskonto überwiesen werden. Soweit eine SEPA- Lastschriftmandat erteilt wurde, hat das Mitglied sicherzustellen, dass das entsprechende Konto eine ausreichende Deckung für den Beitragseinzug besteht.
Sollten die Beiträge nicht zeitgerecht bezahlt werden, ist der Verein berechtigt, folgende Mahngebühren zusätzlich zu dem fälligen Beitrag zu verlangen. Mahngebühren werden automatisch mit den Beitragszahlungen, für die sie erhoben wurden, fällig.
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Mahngebühren |
Zahlungserinnerung |
0,00 € |
1. Mahnung |
3,00 € |
2. Mahnung |
5,00 € |
Bei einem Zahlungsrückstand von mehr als 3 Monaten erfolgt nach § 4 (6) der Satzung der Ausschluss aus dem Verein.
Wurde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt und weist das Konto keine entsprechende Deckung auf, wird der Beitragseinzug vom Verein eingestellt und das obige Verfahren analog durchgeführt. Es gelten dabei die gleichen Bearbeitungsgebühren und Mahngebühren.
Diese Anlage ist Bestandteil der Geschäftsordnung von Hearts in Connection Germany - Tanzania e.V., die am 26.06.2024 in Wuppertal beschlossen wurde.